Informationen zu Corona Maßnahmen

Aktuelle Regeln

Für den Zugang zu der Schwimmhalle durch öffentliche Besucher und das Vereinstraining ist folgendes gültig: Die 3G Regelung ist ab 19.03.2022 durch die aktuelle Coronaschutzverordnung weggefallen. Weiterhin gilt aber: Nur asymptomatische Personen, also Personen, bei denen aktuell keine typischen Symptome oder sonstige Anhaltspunkte für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegen( typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 sind Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust) erhalten Zugang zum Schwimmbad.

Verhalten im Bad:
Es wird weiterhin empfohlen wo immer es möglich ist im Bad eine Maske zu tragen.

Zusätzlich gelten folgende Empfehlungen:

  • Es ist zu anderen Gästen mindestens  1,5 m Abstand zu halten.
  • Es ist das Begegnen an Engstellen zu vermeiden.
  • Es sind die Handlungshinweise auf den im Bad angebrachten Schildern zu beachten
  • Vereine oder Schulen können zusätzliche Maßnahmen von ihren Teilnehmern oder Übungsleitern fordern, oder Gruppengrößen verkleinern falls dies notwendig erscheint
  • Waschen Sie Ihre Hände häufig und gründlich (Handhygiene).
  • Nutzen Sie die Handdesinfektionsgeräte im Eingangsbereich und an anderen Übergängen, an denen das Händewaschen nicht möglich ist.
  • Husten und Niesen Sie bitte in die Armbeuge (Husten- und Nies-Etikette).
  • Es steht nur eine begrenzte Anzahl von Duschen zur Verfügung. Damit ist auch die Zahl der Personen, die sich gleichzeitig im Duschraum aufhalten dürfen, festgelegt
  • In den Schwimm- und Badebecken wird ein Abstand von  mindestens 1,5 m empfohlen.
  • Weichen Sie auf anderen Wasserflächen Entgegenkommenden nach rechts aus
  • Schwimmen Sie auf Bahnen hintereinander, nicht nebeneinander.

Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter, die der Sicherstellung des Infektionsschutzes dienen, ist Folge zu leisten. Die Zugangsvoraussetzung werden regelmäßig den aktuellen Anforderungen angepasst.